Auf Wasserstraßen dürfen Fahrzeuge bei beschränkten Sichtverhältnissen die Fahrt nur antreten oder fortsetzen, wenn sie mit einem typgeprüften Flussradar, einem Wendegeschwindigkeitsanzeiger und mit einer Sprechfunkanlage ausgerüstet sind.
Wer eine Radarfahrt durchführt muss neben dem Schiffsführerpatent auch ein Radarpatent (§6.32 der WVO) besitzen. (ggf. auch ein Streckenzeugnis). Ohne dieser Berechtigung darf ein Radargerät bei guter Sicht zwar in Betrieb genommen werden, aber gemäß §6.33 der WVO muss bei beschränkter Sicht unverzüglich der nächste sichere Liege- oder Ankerplatz angelaufen werden.
Das Radarpatent kann optional zu jedem Schiffsführerpatent (10m, 20m oder Unionspatent) erworben werden.
„Radarfahrt“ bedeutet, dass sich der Schiffsführer in einer Situation befindet, in der er von seiner Umgebung und von dem ihn umgebenden Verkehr tatsächlich nichts mehr sieht. Er ist dann ganz auf Radar als Hilfsmittel angewiesen das in einer speziellen Form die Umgebung und den Verkehr darstellt. Er muss sich allein mit Hilfe dieser Darstellung auf dem Fluss im Verkehr bewegen oder Manöver ausführen.
Dies bedeutet, dass der Schiffsführer genau wissen muss, wie er das Radarbild zu lesen hat und wo er sich konkret befindet.
Radarpatent – Ablauf der Ausbildung
Die Ausbildung zum „Radarpatent“ erfolgt durch die Event Schifffahrt Haider an Bord der „Carnuntum“ Nach Ihrer Anmeldung zum Kurs werden Sie am Schiff mit den entsprechenden sicherheitstechnischen und nautischen Vorschriften vertraut gemacht.
Den Theorieunterricht und die praktische Ausbildung (3 Tage) gestalten wir abwechselnd.
Im Theorieunterricht werden Ihnen folgende Themen nähergebracht:
- Grundlagen Radartechnik
- Aufbau und Arbeitsweise der Radaranlage
- Auswertung des Bildes
- Funktion Wendekreisanzeiger
- Signale bei Radarfahrt
- Funk- und Kursabsprachen
In der Praxis werden Sie das Schiff am Tag und auch nachts unter Radar steuern, sowie alle notwendigen Manöver erlernen. Den Umgang mit dem Wendegeschwindigkeitsanzeiger trainieren, Kursabsprachen über Funk halten sowie die Daten des Transponders richtig deuten.
Wir sind bemüht Sie durch unsere umfassende theoretische und praktische Ausbildung bestmöglich zur Prüfung vorzubereiten.
Radarpatent – Prüfungsumfang
Technische Prüferin oder technischer Prüfer:
- Grundkenntnisse über Funkwellen und die Arbeitsweise von Radaranlagen, den Gebrauch des Radargerätes, die Auswertung des Radarbildes und die vom Gerät gelieferten Informationen sowie die Grenzen solcher Informationen;
- Grundkenntnisse über den Wendegeschwindigkeitsanzeiger;
Rechtskundige Prüferin oder rechtskundiger Prüfer:
- Kenntnis der schifffahrtspolizeilichen Vorschriften über die radargestützte Schiffsführung.
Radarpatent – Prüfungssituation
Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und praktischen Teil.
Im theoretischen Teil geht es um das Radarprinzip, die Auswertung des Radarbildes, die
Interpretation von Radarbildstörungen, die Bedienung des Radargerätes, die Aufgabe und
Anwendung des Wendegeschwindigkeitsanzeigers und die besonderen Schifffahrtspolizeilichen Vorschriften für die Radarfahrt.
Der praktische Teil der Radarpatentprüfung wird auf der MS „Carnuntum“ durchgeführt.
Für die Durchführung des praktischen Teils wird der Steuerstand der MS „Carnuntum“ so abgedunkelt, dass der Kandidat keine Sicht mehr nach außen hat. Er hat nur noch das Radarbild vor sich und kann die Fahrt nur noch mit Hilfe des Radars durchführen.
Die Prüfungsfahrt beginnt und endet im Behördenhafen Hainburg/Donau. Der Prüfling muss das Fahrzeug aus dem Hafen heraus bringen und einen bestimmten Streckenabschnitt auf der Donau fahren. Dazu muss er dem Rudergänger (sollte er nicht selbst steuern) sagen, auf welchen Wert und in welche Richtung dieser je nach Situation das Ruder oder die Wendegeschwindigkeit zu legen hat und wie viel Vorausfahrt zu machen ist. Der Kandidat muss des Weiteren Funkabsprachen führen und Signale simulieren. Während der Fahrt muss er dem Prüfer erklären, was er auf dem Radarbild sieht. Er muss detailliert schildern, worum es sich bei den Objekten handelt die auf dem Radarbild dargestellt werden, und welche Maßnahmen er für erforderlich hält. Brückendurchfahrten, neben einer Boje lavieren und ein Wendemanöver krönen den Abschluss der Prüfung.
Gesamtkosten: € 1.990,-