Das Amtliche Schiffsführerpatent 20m Seen und Flüsse berechtigt Sie zur selbständigen Führung von Kleinfahrzeugen sowie Fahrgastschiffen unter 20 m Länge auf Binnengewässern, ausgenommen Wasserstraßen.
Wahlweise kann zu jedem Patent folgende Berechtigung erlangt werden:
- Beförderung von Fahrgästen
Die Berechtigung zur Beförderung von Fahrgästen kann wahlweise mit je-dem Kapitänspatent und jedem Schiffsführerpatent erworben werden. Diese Berechtigung ist nicht nur für das Führen von Fahrgastschiffen erforderlich, sondern auch für die Beförderung von bis zu 12 Fahrgästen auf anderen Fahrzeugen. - Führung von Fahrzeugen unter Radar
Die Berechtigung zur Führung von Fahrzeugen in der Radarfahrt kann optional mit einem Unionspatent, einem Schiffsführerpatent 20 m oder einem Schiffsführerpatent 10 m erworben werden.
Ohne diese Berechtigung darf ein Radargerät zwar in Betrieb genommen werden, jedoch muss bei beschränkten Sichtverhältnissen unverzüglich der nächste sichere Liege- oder Ankerplatz angelaufen werden. Voraussetzung für die Radarfahrt ist neben der Berechtigung auch ein typgeprüftes Flussradar, ein Wendegeschwindigkeitsanzeiger und ein Sprechfunkgerät.
Vorraussetzung zur Prüfung (20m Patent)
- Mindestalter Vollendung des 18. Lebensjahres
- Ärztliches Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (KFZ-Gruppe C, nicht älter als 3 Monate)
- Ärztliches Attest über Farbunterscheidungsvermögen
- Nachweis der Fahrpraxis (30 Tage mit Schiffen über 10 Meter Länge, Schleusenfahrt, Nachtfahrt sowie eine Fahrt im Verband, Eintragungen im Schifferdienstbuch oder schriftliche Fahrpraxisbestätigungen)
- Nachweis über die absolvierte Erste Hilfe Ausbildung (16 Stunden Kurs oder KFZ Gruppe D)
Fahrpraxisnachweis
Praxis 20m – Wasserstraßen
Die Praxis ist als Besatzungsmitglied zu erbringen, das regelmäßig und unter Anleitung des Schiffsführers als Rudergänger oder Steuermann am Führen des Fahrzeugs teilnimmt.
Die Fahrpraxisdauer von 30 Bordtagen wird in Ihrem Fall auf der Carnuntum stattfinden.
Praxis 20 m – Seen und Flüsse:
1 Monat auf Fahrzeugen mit mehr als 10 m Länge.
Donaupatent: Ablauf der Ausbildung
Die Ausbildung zum „Donaupatent“ erfolgt durch die Event Schifffahrt Haider an Bord der „Carnuntum“ Nach Ihrer Anmeldung zum Kurs werden Sie am Schiff mit den entsprechenden sicherheitstechnischen und nautischen Vorschriften vertraut gemacht.
Den Theorieunterricht und die praktische Ausbildung gestalten wir abwechselnd. Der Fahrpraxisnachweis beträgt 30 Tage, den Sie als Steuermann bzw. Rudergänger an Bord der Carnuntum verbringen.
Sie werden An- und Ablegemanöver, sowie Wendemanöver durchführen, im Donaustrom lavieren (Höhe halten). Mann über Bord Manöver erlernen. Schleusen durchfahren, das Schiff nachts unter Radar steuern. Bei Charter und Linienfahrten als Teil der Besatzung mitwirken und die verantwortungsvolle Rolle des Steuermanns übernehmen. Nach Absolvierung der 30-tägigen Fahrpraxis sind Sie berechtigt zur Prüfung anzutreten.
Wir sind bemüht Sie durch unsere umfassende theoretische und praktische Ausbildung bestmöglich zur Prüfung vorzubereiten.
Donaupatent: Prüfungssituation
Die Prüfung zum Donauptent 20m sowie Kapitänspatent (Seen und Flüsse) wird durch den Landeshauptmann (Wien, NÖ) abgenommen. (Die Prüfung zum Unionspatent (Kapitänspatent Wasserstraße) wird durch die Oberste Schifffahrtsbehörde (BMK) abgenommen). Sie müssen einen Multiple Choice Test ablegen, welcher im Grunde den gesamten Prüfungsstoff enthält.
Anschließend erstellen Sie einen Havariebericht nach Vorlage einer bestehenden Unfallsituation. Es folgen danach die mündlichen Prüfungen für Technik, Nautik und Schifffahrtspolizeiliche Gebiete bei den jeweils zuständigen Prüfern.
Nach positiv abgelegter Theorie dürfen Sie zur praktischen Prüfung an Bord der Carnuntum antreten.
Hier werden Sie zeigen dass Sie das Schiff im Griff haben. Nach 30 Tagen haben Sie die notwendigen Manöver erlernt. Wenn Sie die „wahlweise Berechtigung“ – Führung von Fahrzeugen unter Radar (Radarpatent) auch erwerben möchten, müssen Sie das Schiff auch unter Radar steuern. Der Steuerstand wird durch Jalousien soweit abgedunkelt dass keine Sicht nach außen besteht.
Auch hier müssen Sie diverse Manöver durchführen und zeigen dass Sie in der Lage sind das Schiff bei Nacht und schlechter Sicht sicher zu manövrieren. Wurde auch die praktische Prüfung positiv abgeschlossen, dann dürfen wir Ihnen zum Schiffsführerpatent gratulieren. Dieses erhalten Sie dann am Postweg zugestellt.
Wir würden uns freuen Sie an Bord der Carnuntum begrüßen zu dürfen!
Donaupatent: Prüfungsumfang
Rechtskundiger Prüfer:
- Kenntnis der schifffahrtspolizeilichen Vorschriften;
- Grundkenntnisse des Arbeitnehmerschutzes;
Nautischer oder technischer Prüfer für Schiffsführerpatent – 20 m:
- Kenntnis der wichtigsten Gewässermerkmale in geographischer, hydrologischer, meteorologischer, morphologischer und nautischer Hinsicht;
- nautische Druckschriften und Veröffentlichungen
(gilt nicht für Schiffsführerpatent – 20 m – Seen und Flüsse);
Navigation; Manövrieren und Führen des Fahrzeugs
- allgemeine Kenntnisse der Navigation, insbesondere Positions- und Kursbestimmung;
- Steuern des Fahrzeugs unter Berücksichtigung des Einflusses von Wind, Strömung, Sog und Tiefgang, Beurteilung einer ausreichenden Schwimmfähigkeit und Stabilität;
- Zweck und Funktion des Ruders und der Schiffsschraube;
- Ankern und Festmachen;
- Manöver in der Schleuse (gilt nicht für Schiffsführerpatent – 20 m – Seen und Flüsse);
- Manöver in Häfen, Manöver beim Begegnen und Überholen;
Bau und Stabilität des Fahrzeugs
Technischer Prüfer:
- Grundkenntnisse im Schiffbau, insbesondere im Zusammenhang mit der Sicherheit von Fahrgästen, der Besatzung und des Fahrzeugs;
- Grundkenntnisse über die wichtigsten Bauelemente von Fahrzeugen;
- Grundkenntnisse über Stabilität und Schwimmfähigkeit sowie über deren praktische Anwendung;
Schiffsmaschinen
- Grundkenntnisse über Bau und Arbeitsweise von Schiffsmaschinen;
- Bedienung und Betriebskontrolle der Haupt- und Hilfsmaschinen, Verhalten im Störfall;
- Verhalten unter besonderen Umständen
- Grundsätze der Unfallverhütung;
- Bedienung von Rettungsgeräten und -ausrüstungen;
- Erste Hilfe bei Unfällen;
- Brandverhütung und Bedienung der Feuerlöschanlagen und -geräte;
Nautischer bzw. Technischer Prüfer für Schiffsführerpatent – 20 m – Seen und Flüsse:
- Maßnahmen bei Havarien, Kollisionen und Festfahren einschließlich der Abdichtung eines Lecks;
- Reinhaltung des Gewässers
Zusätzliche Fachgebiete für die Führung von Fahrzeugen unter Radar:
Technischer Prüfer:
- Grundkenntnisse über Funkwellen und die Arbeitsweise von Radaranlagen, den Gebrauch des Radargerätes, die Auswertung des Radarbildes und die vom Gerät gelieferten Informationen sowie die Grenzen solcher Informationen;
- Grundkenntnisse über den Wendegeschwindigkeitsanzeiger;
Rechtskundiger Prüfer:
- Kenntnis der schifffahrtspolizeilichen Vorschriften über die radargestützte Schiffsführung
Zusätzliche Fachgebiete für die Beförderung von Fahrgästen:
Technischer Prüfer:
- Grundkenntnisse der technischen Vorschriften für die Stabilität von Fahrgastschiffen im Fall einer Havarie, für die Schottenteilung und für die Ebene der größten Einsenkung;
- Maßnahmen zum Schutz der Fahrgäste im Allgemeinen sowie insbesondere bei Evakuierung, Havarie, Kollision, Auflaufen, Brand, Explosion und anderen Panik auslösenden Situationen.
Einschränkungen und Nachsichten
Über Antrag kann der Berechtigungsumfang der Patente eingeschränkt werden auf:
- bestimmte Gewässer
- bestimmte Schiffstypen
- maximale Schiffslängen
- Auflagen bei eingeschränkter körperlicher Eignung
Donaupatent: Ausbildungskosten
Event Schifffahrt Haider ist der einzige Anbieter, der die theoretische Aubildung und die praktische Ausbildung für das Donaupatent 20m in einem Komplettpaket anbietet. Dieses Paket inkludiert:
Theoretische Ausbildung
- zum Schiffsführerpatent 20m Wasserstraßen, Seen & Flüsse
- inkl. Führung von Fahrzeugen unter Radar
- inkl. Beförderung von Fahrgästen
Nautische Ausbildung bzw. Praxis
- 30 Tage als Rudergänger (Steuermann) an Bord der Carnuntum
- Radartraining (Nachtfahrten)
- Schleusentraining
- Koppelfahrt (2. Fahrzeug beigekoppelt)
- An- und Ablegemanöver etc.
Gesamtkosten: 3.490 €
Gesamtkosten inkl. Radarpatent: 3.790 €